Qualität und Transparenz
Jährlich wird die Qualität der Pflege in allen ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen überprüft. Grundlage hierfür bilden die §§ 114 ff. SGB XI des Pflegeversicherungsgesetzes. Die Landesverbände der Pflegekassen erteilen dabei den Prüfauftrag für die jeweilige Einrichtung an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder an die Prüfer der PKV (Private Krankenversicherung).
Transparenzberichte veröffentlicht
Die Prüfungen finden immer unangekündigt statt. Alle Ergebnisse werden in einem Bericht zusammengefasst und nach den Vorgaben des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes (§115 Abs. 1a SGB XI) in Form von Noten vereinheitlicht. Als sogenannte Transparenzberichte werden sie dann von den Spitzenverbänden der Krankenkassen im Internet veröffentlicht.
Die Transparenzberichte werden in den Senioreneinrichtungen von ProCurand ausgehängt.